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Kreditvermittler: seriöse Anbieter erkennen

Ein Kreditvermittler leitet deine Anfrage an Banken weiter und vergibt den Kredit nicht selbst. Eine seriöse Vermittlung erkennst du daran, dass die Vergütung im Vertrag geregelt ist, erst nach der Auszahlung und dem Ende der Widerrufsmöglichkeit fällig wird und vorher kein Geld verlangt wird.

Von Tom Trögler Aktualisiert am 8 Min. Lesezeit

Was macht ein Kreditvermittler?

Ein Kreditvermittler nimmt deine Anfrage auf und leitet sie an Banken weiter. Den Kredit vergibt er nicht selbst. Das Gesetz erfasst Unternehmer, die Verbraucher gegen Vergütung dabei unterstützen, ein Darlehen oder eine entgeltliche Finanzierungshilfe zu bekommen, durch Vermittlung, Nachweis der Gelegenheit oder sonstige Hilfe (§ 655a Abs. 1 BGB).

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Vermittler Anfragen grundsätzlich nur an Banken weiterreichen. Ob der Kredit bewilligt wird, entscheidet allein der Kreditgeber. Zugleich verteuert die Vermittlung den Kredit, wenn er überhaupt bewilligt wird.

Vor dem Vertragsschluss muss der Vermittler dich nach Art. 247 § 13 EGBGB informieren (§ 655a Abs. 2 BGB). Lass dir diese Informationen geben, bevor du persönliche Unterlagen einreichst. Außerdem muss er dir das Angebot wie ein Darlehensgeber erläutern (§ 655a Abs. 2 Satz 2 BGB, § 491a BGB).

Wann kommt ein Vermittler überhaupt in Frage?

Ein Vermittler kommt in Frage, wenn eine Bank dich abgelehnt hat oder wenn du mehrere Angebote auf einmal sehen willst. An der Prüfung ändert er nichts. Am Ende entscheidet die Bank über deinen Antrag und prüft deine Lage.

Wer schon eine Absage hat, sollte die Gründe kennen, bevor er einen Vermittler anspricht. Ein Vermittler kann an den Gründen nichts ändern, und er ersetzt auch keine Klärung mit der Bank.

Beispiel: Oskar und die erste Frage

Oskar hat bei seiner Hausbank eine Absage bekommen. Im Netz findet er einen Vermittler, der verspricht, seine Anfrage an mehrere Banken zu schicken. Bevor er Unterlagen hochlädt, fragt er nach der Vergütung und danach, wann sie fällig wird. Die Antwort bleibt vage, und der Anbieter drängt, deshalb schickt Oskar keine Unterlagen und klärt zuerst, woran die Absage lag.

Das Beispiel ist frei erfunden.

Was darf ein Kreditvermittler verlangen?

Der Vermittler darf seine Vergütung erst verlangen, wenn das Darlehen ausgezahlt ist und du es nicht mehr widerrufen kannst (§ 655c BGB). Vorab verlangtes Geld ist nach dieser Regel nicht gedeckt. Von den Vorschriften zur Darlehensvermittlung darf nicht zu deinem Nachteil abgewichen werden (§ 655e Abs. 1 BGB). Der Wortlaut von § 655c BGB:

§ 655c BGB: Der Verbraucher ist zur Zahlung der Vergütung für die Tätigkeiten nach § 655a Absatz 1 nur verpflichtet, wenn infolge der Vermittlung, des Nachweises oder auf Grund der sonstigen Tätigkeit des Darlehensvermittlers das Darlehen an den Verbraucher geleistet wird und ein Widerruf des Verbrauchers nach § 355 nicht mehr möglich ist. Soweit der Verbraucherdarlehensvertrag mit Wissen des Darlehensvermittlers der vorzeitigen Ablösung eines anderen Darlehens (Umschuldung) dient, entsteht ein Anspruch auf die Vergütung nur, wenn sich der effektive Jahreszins nicht erhöht; bei der Berechnung des effektiven Jahreszinses für das abzulösende Darlehen bleiben etwaige Vermittlungskosten außer Betracht.

Bei einer Umschuldung gilt zusätzlich der zweite Satz, wenn der Vermittler weiß, dass der Kredit ein anderes Darlehen ablöst. Frag dann ausdrücklich, ob der effektive Jahreszins des neuen Darlehens höher liegt als der des abzulösenden Darlehens.

Welche Auslagen und Beratungsentgelte sind erlaubt?

Neben der Vergütung lässt § 655d BGB nur zwei Posten zu: erforderliche Auslagen, wenn sie vereinbart sind, und ein Entgelt für Beratungsleistungen, falls es vereinbart ist. Die Auslagen dürfen die Höchstbeträge nicht übersteigen, die der Vermittler dir nach Art. 247 § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EGBGB mitgeteilt hat. Ein weiteres Entgelt für Leistungen rund um die Vermittlung ist nicht zulässig.

Die Verbraucherzentrale ergänzt, dass Auslagen nur zulässig sind, wenn sie vorab schriftlich vereinbart wurden und tatsächlich notwendig waren. Als unzulässig nennt sie unter anderem pauschale Summen, Arbeitsstunden, Reisekosten eines Außendienstlers, teure Hotlines und Eilbearbeitungsgebühren.

Wer zahlt die Vergütung, und wo steht sie?

Zahlen musst du die Vergütung nur unter den Bedingungen des § 655c BGB. Frag ausdrücklich, wer sie am Ende zahlt. Laut Verbraucherzentrale muss die Vergütung schriftlich vereinbart und im Kreditvertrag ausgewiesen sein.

Zahlst du die Vergütung selbst, kommt sie zu den Kosten des Kredits hinzu. Weicht der Vermittler der Frage nach Zahler und Höhe aus, ist das ein Warnsignal.

Du kannst einen Verbraucherkredit binnen 14 Tagen widerrufen (§ 495 BGB). Solange du den Kredit widerrufen kannst, darf der Vermittler keine Vergütung verlangen. Die Fristen erklärt Kredit widerrufen.

Welche Kosten fallen bei einer Vermittlung an?

Bei einer Vermittlung können drei Kostenarten zusammenkommen, die du auseinanderhalten solltest:

  • Die Kosten des Kredits selbst, vor allem die Zinsen. Zum Vergleich von Krediten dient der effektive Jahreszins.
  • Die Vergütung des Vermittlers. Sie wird erst fällig, wenn das Darlehen ausgezahlt ist und der Widerruf nicht mehr möglich ist (§ 655c BGB).
  • Erforderliche Auslagen und ein vereinbartes Beratungsentgelt (§ 655d BGB). Ein darüber hinausgehendes Entgelt ist nicht zulässig.

Frag vor der Anfrage, ob die Vermittlung im effektiven Jahreszins enthalten ist.

Wie muss der Vermittlungsvertrag aussehen?

Der Vermittlungsvertrag darf nicht mit dem Antrag auf das Darlehen verbunden werden, und der Vermittler muss dir den Vertragsinhalt in Textform mitteilen. Für Verträge mit Abschluss bis zum 19. November 2026 braucht der Vermittlungsvertrag die Schriftform. Für Verträge mit Abschluss ab dem 20. November 2026 genügt die Textform. Ist die Form nicht eingehalten oder hat der Vermittler dich vorher nicht informiert, ist der Vertrag nichtig (§ 655b BGB).

Lies den Vermittlungsvertrag vor der Unterschrift ganz durch, auch die Stellen zur Vergütung und zu den Auslagen.

Vermittler oder Bank direkt?

Beide Wege enden bei einer Prüfung durch eine Bank. Unterschiede gibt es beim Vertrag, bei den Kosten und bei der Zahl der Anfragen.

Kreditvermittler und Bank direkt im Vergleich

MerkmalKreditvermittlerBank direkt
Wer entscheidet Der Kreditgeber nach seiner PrüfungDie Bank nach ihrer Prüfung
Verträge Vermittlungsvertrag und KreditvertragKreditvertrag
Zusatzkosten Vergütung nur unter den Bedingungen des § 655c BGB, sie verteuert den KreditKeine Vermittlungsvergütung, aber die Kosten des Kredits selbst
Anfragen Können an mehrere Banken weitergegeben werdenEine Anfrage bei der gewählten Bank
Passt eher, wenn du mehrere Angebote auf einmal sehen willst und die Vergütung klar geregelt istdu persönliche Beratung willst oder schon Kundin oder Kunde bist

Ein Vermittler bündelt Anfragen, bringt aber einen zusätzlichen Vertrag mit und verteuert den Kredit laut Verbraucherzentrale. Wer nur eine Bank anfragen will, kommt mit einer direkten Anfrage ohne Zwischenstufe aus. Wie du Angebote unabhängig von einem Vermittler vergleichst, erklärt Kredit vergleichen. Die Grundlagen zum Kredit mit festen Raten erklärt die Seite zum Ratenkredit.

Woran erkennst du einen seriösen Vermittler?

Ein seriöser Vermittler nennt dir seine Erlaubnis und beantwortet Fragen zur Vergütung klar und schriftlich. Bis zum 19. November 2026 braucht, wer Darlehensverträge (ohne Immobiliardarlehen nach § 34i) gewerbsmäßig vermittelt, eine Erlaubnis der zuständigen Behörde nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO. Banken mit eigener Erlaubnis sind davon ausgenommen (§ 34c Abs. 5 Nr. 1 GewO).

Ab dem 20. November 2026 brauchen Vermittler von Allgemein-Verbraucherdarlehen und Finanzierungshilfen eine Erlaubnis nach § 34k GewO. Sie setzt voraus, dass der Antragsteller zuverlässig ist, geordnete Vermögensverhältnisse hat und eine Sachkundeprüfung vor der IHK besteht (§ 34k Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GewO). Wer die Erlaubnis hat, muss sich unverzüglich nach Aufnahme der Tätigkeit im Vermittlerregister eintragen lassen (§ 34k Abs. 8 Nr. 1 GewO).

Wer eine Erlaubnis nach § 34c GewO hat, darf übergangsweise weitermachen. Wer weiter vermitteln will, muss die Erlaubnis nach § 34k GewO bis zum 31. Mai 2027 beantragen. Die Erlaubnis nach § 34c GewO erlischt spätestens mit Ablauf des 19. November 2027 (§ 162 GewO).

Stell dem Vermittler vor einer Anfrage diese Fragen und lass dir die Antworten schriftlich geben:

Diese Fragen stellst du vor der Anfrage

  • Welche Bank zahlt den Kredit aus, und wie heißt der Kreditgeber?
  • Wann wird deine Vergütung fällig, und steht sie schriftlich im Vertrag?
  • Welche Auslagen fallen an, und sind sie vorab schriftlich vereinbart?
  • Welche Erlaubnis nach § 34c GewO oder nach § 34k GewO hast du, und welche Behörde hat sie erteilt?
  • Ist der Vermittlungsvertrag vom Kreditantrag getrennt, und in welcher Form bekomme ich ihn?
  • Wenn du eine Registrierungsnummer hast: Bist du im Vermittlerregister eingetragen?

Das Vermittlerregister ist über vermittlerregister.info erreichbar. Die Suche arbeitet mit einer Registrierungsnummer, frag den Vermittler danach. Ein Vermittler mit einer Erlaubnis nach § 34c GewO darf übergangsweise arbeiten und ist deshalb unter Umständen nicht im Register eingetragen. Dann frag nach dieser Erlaubnis (§ 162 GewO).

Kommt eine Antwort nur mündlich oder weicht sie aus, fordere sie schriftlich an und lass dir Bedenkzeit, auch wenn der Vermittler drängt.

Welche Warnsignale sind ein Abbruchgrund?

Einzelne Merkmale reichen, um abzubrechen. Laut Verbraucherzentrale und vzbv gehören diese Punkte zu den typischen Warnsignalen:

  • Vorab verlangtes Geld, zum Beispiel als Kaution, Vermittlungs- oder Bearbeitungsgebühr.
  • Ein Angebot, das zu gut klingt, um wahr zu sein.
  • Ein Anbieter ohne Impressum, mit Sitz im Ausland oder ohne erreichbare Telefonnummer.

Angebote mit „Schufa-freien“ Krediten zählt die Verbraucherzentrale ebenfalls zu den Warnsignalen. Was dahintersteckt, erklärt die Seite Kredit ohne SCHUFA. Die ganze Liste typischer Maschen, etwa gefälschte Bankseiten und Identitätsmissbrauch, findest du auf der Seite Kreditbetrug erkennen.

Was tust du nach mehreren Absagen?

Nach mehreren Absagen klärst du zuerst die Gründe, bevor du weitere Anfragen stellst. Frag die Bank, woran die Absage lag. Aus der Antwort siehst du, ob ein kleinerer Betrag, eine andere Laufzeit oder eine zweite Person mit Einkommen etwas ändern könnte. Der Ratgeber Kredit abgelehnt zeigt, wie du dabei vorgehst.

Wenn Raten schon schwer zu zahlen sind, sprich zuerst mit einer Schuldnerberatung. Der vzbv empfiehlt sie bei finanzieller Notlage. Eine Schuldnerberatung ist nicht pauschal kostenlos. Frag vorher nach den Kosten.

Für eine bundesweite Suche bietet die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung die Seite meine-schulden.de an. Dort findest du nach Postleitzahl oder Ort Beratungsstellen. Mehr dazu steht auf der Seite Schuldnerberatung.

Wie transparent sind die Angebote auf dieser Seite?

Kredaro ist keine Bank und vergibt keine Kredite. Auf dieser Seite verlinken wir Partner, und dafür können wir eine Provision erhalten. Beim einen Angebot gilt das, wenn ein Abschluss zustande kommt, beim anderen schon, wenn eine Anfrage oder ein Abschluss zustande kommt. Mehr dazu steht auf der Seite So finanziert sich Kredaro.

Die Angebote unten sind Vermittlungs- und Marktplatzangebote. Ob ein Kredit zustande kommt, entscheidet der Kreditgeber nach seiner Prüfung. Die Fragen aus der Liste oben gelten auch für Vermittlungsangebote.

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Häufige Fragen

Ist die Erlaubnis eines Vermittlers nach der Gewerbeordnung ein Zeichen für ein gutes Angebot?

Nicht allein. Die Verbraucherzentrale hält die Zulassung nach § 34c GewO für „im Wesentlichen eine Formsache“. Auch eine Erlaubnis nach § 34k GewO ersetzt keine eigene Prüfung. Sie sagt wenig darüber, ob das Angebot für dich passt oder ob die Vergütung angemessen ist. Prüf deshalb vorher die Fragen aus der Checkliste.

Kann eine Vorauszahlung meine Chancen auf einen Kredit verbessern?

Nein. Laut Verbraucherzentrale erhöhen Vorauszahlungen die Chance auf eine Auszahlung nicht.

Gelten die Regeln für Vermittler auch für Selbstständige?

Nur, wenn du Existenzgründer im Sinne des § 513 BGB bist. Das sind natürliche Personen, die ein Darlehen für die Aufnahme einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit aufnehmen, bis zu einem Nettodarlehensbetrag von 75.000 Euro. Nach § 655e Abs. 2 BGB stehen sie Verbrauchern in diesem Untertitel gleich. Bei Zweifeln hol dir vor der Unterschrift Rat, zum Beispiel bei einer Verbraucherzentrale.

Darf ein Vermittler die Vergütung vom Kreditgeber bekommen?

Das Gesetz sieht beides vor: Die Vergütung kann vom Verbraucher oder von einem Dritten zu leisten sein (§ 655a Abs. 1 BGB). Frag deshalb ausdrücklich, wer zahlt, und prüf, ob die Angabe im Vertrag steht.

Quellen

  1. § 655a BGB: Darlehensvermittlungsvertrag Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen Oktober 2026
  2. § 655b BGB: Schriftform bei einem Vertrag mit einem Verbraucher Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen Oktober 2026
  3. § 655c BGB: Vergütung Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen Oktober 2026
  4. § 655d BGB: Nebenentgelte Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen Oktober 2026
  5. § 655e BGB: Abweichende Vereinbarungen, Anwendung auf Existenzgründer Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen Oktober 2026
  6. § 34c GewO: Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter, Verordnungsermächtigung Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen Oktober 2026
  7. Unseriöse Kredite erkennen: 6 häufige Fallen Verbraucherzentrale, Stand 2026-01-13
  8. Betrug mit Vorabzahlungen nach Kreditanfragen Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Stand 2020-03-20
  9. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 (BGBl. 2026 I Nr. 139) Bundesministerium der Justiz, recht.bund.de, Stand 2026-05-18
  10. Regelungstext BGBl. 2026 I Nr. 139 (Art. 1 BGB, Art. 7 GewO) Bundesministerium der Justiz, recht.bund.de, Stand 2026-05-18
  11. Vermittlerregister Vermittlerregister (vermittlerregister.info), abgerufen Oktober 2026
  12. Hilfe finden: Stellensuche für Schuldnerberatungsstellen Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. (meine-schulden.de), Stand 2025-04-28
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