Budget-Check Kredite vergleichen

Umschuldungsrechner: alte und neue Kosten vergleichen

Der Umschuldungsrechner stellt die Restkosten deiner bestehenden Kredite den Gesamtkosten eines neuen Kredits gegenüber. Du trägst dafür Restschuld, Rate und Sollzins des alten Kredits sowie Sollzins und Laufzeit des neuen Angebots ein. Er ersetzt weder das Angebot der Bank noch deine Prüfung der Unterlagen.

Von Tom Trögler Aktualisiert am 7 Min. Lesezeit

Bestehender Kredit oder Dispo
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Weiterer Kredit (optional)
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Weiterer Kredit (optional)
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Neuer Kredit
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Monate
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Kosten der Ablösung: zum Beispiel eine Vorfälligkeitsentschädigung der bisherigen Bank.

Raten bisher pro Monat
–
Neue Rate pro Monat
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Noch zu zahlen bisher
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Zu zahlen mit neuem Kredit
–

Unterschied insgesamt

– €

Trag Restschuld, Rate und Sollzins deiner Kredite sowie den Sollzins des neuen Angebots ein.

Beispielrechnung auf Basis deiner Eingaben, ohne Gebühren. Verbindlich sind die Angebote der Banken.

Welche Angaben brauchst du für den Umschuldungsrechner?

Du trägst für deinen bestehenden Kredit die Restschuld, die monatliche Rate und den Sollzins ein. Für das neue Angebot brauchst du den Sollzins und die Laufzeit. Die Restlaufzeit des alten Kredits musst du nicht eintragen, der Rechner leitet sie aus den drei Werten ab. Die Felder für zwei weitere Kredite sind optional.

Die Laufzeit des neuen Angebots ist vorbelegt. Ändere sie auf die Laufzeit aus dem Angebot.

Woher du die Werte nimmst

AngabeWo du sie findestFeld im Rechner
Restschuld Auskunft der bisherigen Bank zu deinem AuszahlungsterminRestschuld
Monatliche Rate Vertrag, und im Kontoauszug die monatliche AbbuchungMonatliche Rate
Sollzins des alten Kredits Vertrag. Den effektiven Jahreszins trägst du hier nicht einSollzins
Restlaufzeit Vertrag oder Tilgungsplan, sonst Auskunft der Bank. Der Rechner zeigt sie nichtkein eigenes Feld
Neues Angebot Sollzins und Laufzeit stehen im Angebot der neuen BankSollzins des Angebots, Laufzeit
Vorfälligkeitsentschädigung Ablöseauskunft der bisherigen Bank, falls sie einen Betrag nenntKosten der Ablösung

Die Restschuld sinkt mit jeder Rate. Den Betrag für die Ablösung nennt deshalb nur die bisherige Bank zu deinem Auszahlungstermin. Bitte sie, Restschuld und mögliche Vorfälligkeitsentschädigung getrennt auszuweisen. Dann trägst du die Restschuld ins erste Feld ein und die Entschädigung ins Feld Kosten der Ablösung.

Wenn du den Vertrag nicht mehr findest, frag die bisherige Bank nach einer Kopie. Mit ihr hast du alle Werte an einer Stelle, und du musst nicht aus dem Gedächtnis rechnen.

Welche Eingaben führen in die Irre?

Die Rechnung ist nur so genau wie die Eingaben.

  • Wer den effektiven Jahreszins statt des Sollzinses einträgt, rechnet mit einem anderen Zins als im Vertrag.
  • Wer eine Laufzeit wählt, die nicht zum Angebot passt, vergleicht am Ende zwei verschiedene Kredite.
  • Wer eine Restschuld von einem anderen Datum übernimmt, rechnet mit einem Stand, der am Auszahlungstermin nicht mehr gilt.
  • Wer die Vorfälligkeitsentschädigung weglässt, rechnet den Wechsel zu günstig.

Wie rechnet der Umschuldungsrechner?

Der Rechner stellt zwei Summen gegenüber. Die erste sind die Restkosten deiner bestehenden Kredite, also alle Raten, die bis zur vollständigen Tilgung fällig werden, Zinsen eingeschlossen. Die zweite sind die Gesamtkosten des neuen Kredits. Die Differenz zwischen beiden ist das Ergebnis.

Für jeden eingetragenen Kredit ermittelt der Rechner aus Restschuld, Rate und Sollzins, wie viele Monate es bis zur vollständigen Tilgung dauert. Diese Zahl multipliziert er mit der Rate. Die Restkosten aller Kredite zusammen bilden die erste Summe im Ergebnis. Dabei rechnet er jeden Kredit mit seinem eigenen Sollzins, denn alte Kredite haben oft unterschiedliche Zinsen.

Der neue Kredit wird anders gerechnet. Der Rechner nimmt die Restschuld aller eingetragenen Kredite und den Betrag im Feld Kosten der Ablösung als neuen Kreditbetrag. Daraus errechnet er eine gleichbleibende Rate für die gewählte Laufzeit und multipliziert sie mit der Laufzeit. Das Ergebnis steht in der Zeile Zu zahlen mit neuem Kredit. Der neue Kredit hat nur einen Sollzins, den du im Feld Sollzins des Angebots einträgst.

Der Rechner geht davon aus, dass der neue Kredit alle eingetragenen Kredite ablöst. Löst das Angebot nur einen davon ab, trägst du nur diesen einen Kredit ein. Sonst geht die Rechnung davon aus, dass auch die übrigen Kredite wegfallen, und das Ergebnis passt nicht zum Angebot.

Die Zeile Unterschied insgesamt zieht die zweite Summe von der ersten ab und zeigt den Betrag ohne Vorzeichen. Der Satz darunter sagt dir, auf welcher Seite der neue Kredit liegt. Die Monatsraten oben fließen nicht direkt in den Unterschied ein, nur die Summen am Ende.

Der Rechner setzt voraus, dass der Sollzins über die ganze Laufzeit gleich bleibt. Gebühren des neuen Angebots rechnest du mit, indem du sie ins Feld Kosten der Ablösung schreibst. Der Rechner behandelt sie dann wie einen Teil des neuen Kreditbetrags. Die Rechnung für den neuen Kredit entspricht der Annuität auf der Seite Kreditrechner.

Was rechnet der Umschuldungsrechner nicht mit ein?

Der Rechner rechnet nur mit den Werten, die du eingibst. Diese Punkte fehlen im Ergebnis, solange du sie nicht selbst einträgst.

Diese Punkte fehlen im Ergebnis

  • Vorfälligkeitsentschädigung, sofern du den Betrag nicht eingibst
  • Gebühren des neuen Angebots, sofern du sie nicht eingibst
  • Restschuldversicherung und andere Zusatzprodukte
  • Zinsänderungen während der Laufzeit, denn der Rechner nimmt einen gleichbleibenden Sollzins an
  • Zahlungen über die Rate hinaus, also Sondertilgungen

Vorfälligkeitsentschädigung im Rechner eintragen

Der Rechner berechnet die Vorfälligkeitsentschädigung nicht. Er rechnet nur mit dem Betrag, den du im Feld Kosten der Ablösung einträgst. Steht dort null, enthält das Ergebnis keine Entschädigung.

Laut Verbraucherzentrale NRW setzt die Entschädigung voraus, dass sie bei Vertragsschluss vereinbart wurde und du ordnungsgemäß belehrt wurdest. Laut derselben Seite gelten Ablöse- oder Bearbeitungsgebühren aus Sicht der Verbraucherzentralen als unzulässig. Nennt dir eine Bank eine solche Gebühr, lass sie dir schriftlich erklären, bevor du sie einrechnest.

Restschuldversicherung im Angebot

Eine Restschuldversicherung ist ein eigener Vertrag neben dem Kredit. Der Rechner nimmt ihre Beiträge nicht auf. Frag nach, ob die Beiträge im Angebot getrennt ausgewiesen sind. Wenn du sie mitrechnen willst, addierst du sie über die Laufzeit und legst die Summe neben die Zeile Zu zahlen mit neuem Kredit.

Der neue Zins kann von deiner Bonität abhängen

Der Zins des Angebots kann von deiner Bonität abhängen. Ein Zins aus Werbung oder Vergleich ist deshalb nur ein Richtwert. Trag den Sollzins aus dem konkreten Angebot ein.

Wie liest du das Ergebnis?

Vergleiche die beiden Summen am Ende, nicht die Raten. Eine niedrigere neue Rate kann mit einer längeren Laufzeit zusammenhängen, und dann fallen über die Jahre mehr Zinsen an. Stiftung Warentest schreibt auf ihrer Seite zum Ratenkredit, dass sich ein Wechsel nur bei einem deutlich günstigeren Zins lohnt. Die Rechnung hilft dir zu prüfen, ob das für deinen Fall gilt.

Beispiel aus dem Alltag

Olaf hat zwei Ratenkredite. Bei dem älteren ist nur ein kurzer Rest offen. In der Rechnung fallen für diesen Kredit deshalb nur wenige Zinsen an. Ein Wechsel lohnt sich für ihn nur, wenn die neue Summe trotz der Kosten der Ablösung niedriger ausfällt. Er trägt beide Kredite ein und liest die beiden Summen, bevor er ein Angebot einholt.

Für einen ersten Test eignet sich eine Rechnung mit der Restlaufzeit als neuer Laufzeit. Bei einem einzelnen Kredit und ohne Kosten der Ablösung unterscheiden sich die beiden Rechnungen dann vor allem im Zins. Die Restlaufzeit findest du im Vertrag oder im Tilgungsplan, sonst fragst du die Bank. Der Rechner zeigt sie nicht.

Liegt der Unterschied nah bei null, zählt, ob du die neue Rate auch in einem schwächeren Monat zahlen kannst und ob du die Laufzeit kürzer wählen kannst, ohne dein Budget zu überlasten.

Zeigt der Rechner, dass eine Rate nicht einmal die Zinsen deckt, wächst die Schuld. Dann hilft ein Wechsel allein nicht weiter.

Das Ergebnis ist eine Beispielrechnung auf Basis deiner Eingaben. Ob die neue Bank den Kredit gibt, zeigt der Rechner nicht. Verbindlich sind die Angebote und Verträge der Banken.

Was sagt das Gesetz zur vorzeitigen Rückzahlung?

Bei einem Verbraucherdarlehen darfst du jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen (§ 500 Abs. 2 BGB). Eine Einschränkung betrifft Immobiliardarlehen mit gebundenem Sollzins während der Zinsbindung. Ein Ratenkredit fällt nicht darunter.

Zahlst du vorzeitig zurück, ermäßigen sich die Gesamtkosten des Kredits für die Restlaufzeit, die Zinsen eingeschlossen (§ 501 Abs. 1 BGB). Der Rechner folgt diesem Gedanken. Er setzt bei der Restschuld an und zählt nur die Raten, die nach dem Ablösetermin fällig wären.

Bei einem Verbraucherdarlehen mit festem Sollzins kann die Bank eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung verlangen (§ 502 Abs. 1 BGB), bei variablem Sollzins nicht. Obergrenzen und Ausschlüsse erklärt die Seite Vorfälligkeitsentschädigung beim Ratenkredit.

Nennt die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung, lass dir die Berechnung schriftlich geben und prüf sie anhand deines Vertrags. Weicht die Rechnung ab, frag bei der Bank nach.

Was ist dein nächster Schritt nach der Rechnung?

Die Rechnung zeigt nur, ob ein Wechsel auf dem Papier aufgeht. Bevor du dich entscheidest, brauchst du zwei Unterlagen: ein Ablöseangebot der bisherigen Bank und ein Angebot der neuen Bank mit derselben Laufzeit.

So gehst du vor

  1. Ablöseangebot anfordern. Frag die bisherige Bank schriftlich nach der Restschuld zu deinem Auszahlungstermin und nach einer möglichen Vorfälligkeitsentschädigung, getrennt ausgewiesen.
  2. Rechnung mit den neuen Werten wiederholen. Trag Restschuld, Entschädigung und den Sollzins aus dem Angebot ein und vergleiche das Ergebnis mit deiner ersten Rechnung.
  3. Angebote mit gleicher Laufzeit einholen. Lass dir für denselben Betrag und dieselbe Laufzeit mehrere Angebote nennen. Frag vorher, ob nur Konditionen angefragt werden. Wie ein Vergleich abläuft, zeigt Kredit vergleichen.
  4. Rate gegen dein Budget prüfen. Die neue Rate muss auch in einem schwächeren Monat zu zahlen sein. Der Budget-Check rechnet deine Haushaltsrechnung durch.

Verschiebt sich der Auszahlungstermin, ist die Restschuld zum Ablösetermin eine andere. Rechne dann neu. Notiere dir bei jeder Anfrage Datum, Bank und Laufzeit, damit du die Angebote später nebeneinander siehst.

Hast du einen SCHUFA-Eintrag, gelten andere Wege. Die Seite Umschuldung trotz SCHUFA zeigt, welche Möglichkeiten es gibt. Wenn du mehrere Kredite bündeln willst, erklärt Kredite zusammenfassen, worauf du achten solltest. Den Dispo löst du so ab, wie die Seite Dispo ablösen beschreibt.

Der Vergleich unten führt zu Partnern. Wenn du dort eine Anfrage stellst oder einen Vertrag abschließt, kann Kredaro eine Provision erhalten. Wie Kredaro Partnerangebote kennzeichnet, erklärt die Seite So finanziert sich Kredaro.

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Häufige Fragen

Warum bleibt das Ergebnis leer?

Der Rechner braucht für jeden eingetragenen Kredit Restschuld, Rate und Sollzins. Außerdem brauchst du die Laufzeit und den Sollzins des Angebots. Solange eines dieser Felder fehlt, zeigt er kein Ergebnis.

Kann ich den Rechner für meinen Dispo nutzen?

Nur mit einer Annahme. Der Dispo hat keine feste Rate und keine feste Laufzeit. Wenn du ihn trotzdem eintragen willst, nimmst du die Rate, mit der du das Minus zurückzahlen willst, und den Sollzins des Dispos. Das Ergebnis ist dann eine Rechnung auf dieser Annahme und keine Zahl deiner Bank.

Ersetzt das Ergebnis das Angebot der neuen Bank?

Nein. Die Bank prüft deine Unterlagen und entscheidet, ob sie den Kredit gibt und zu welchem Sollzins. Der Rechner rechnet mit dem Zins, den du eingibst. Die Angebotsunterlagen der Bank bleiben die Grundlage für deine Entscheidung.

Was tue ich, wenn die bisherige Bank keine Restschuld nennt?

Dann rechnest du mit einem Schätzwert, zum Beispiel mit dem Stand aus deinen Unterlagen. Kennzeichne ihn für dich als Schätzung und rechne neu, sobald die Bank die Zahl nennt. Vor einer Entscheidung zählt nur die Zahl der Bank.

Quellen

  1. Bürgerliches Gesetzbuch, § 500 (vorzeitige Rückzahlung beim Verbraucherdarlehen) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen Oktober 2026
  2. Bürgerliches Gesetzbuch, § 501 (Ermäßigung der Gesamtkosten bei vorzeitiger Rückzahlung) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen Oktober 2026
  3. Bürgerliches Gesetzbuch, § 502 (Vorfälligkeitsentschädigung) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen Oktober 2026
  4. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (BGBl. 2026 I Nr. 139) Bundesministerium der Justiz, recht.bund.de, Stand 2026-05-18
  5. Kreditverträge: Diese Rechte haben Sie als Kreditnehmer Verbraucherzentrale NRW, Stand 2025-03-19
  6. Ratenkredit (Ratgeber mit Hinweisen zur Umschuldung) Stiftung Warentest, test.de, Stand 2026-10-02
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