Budget-Check Kredite vergleichen

Kredit vergleichen: so findest du ein passendes Angebot

Wenn du einen Kredit vergleichen willst, legst du dieselben Eckdaten mehreren Anbietern vor und prüfst die Angebote nebeneinander. Verglichen wird über den effektiven Jahreszins, weil er die meisten Kosten über die Laufzeit einrechnet. Vergleichsrechner helfen dabei, wenn du die abgefragten Angaben kennst und typische Fallen erkennst.

Von Tom Trögler Aktualisiert am 9 Min. Lesezeit

Was heißt Kredit vergleichen?

Ein Kreditvergleich zeigt dir Angebote für denselben Betrag und dieselbe Laufzeit. Du gibst deine Eckdaten einmal ein. Die Anbieter prüfen deine Bonität und entscheiden, ob sie dir einen Kredit zusagen. Verglichen wird über den effektiven Jahreszins, weil er die meisten Kosten über die Laufzeit einrechnet.

Ein Vergleichsrechner fragt Betrag, Laufzeit und Verwendungszweck ab und zeigt dir darauf passende Angebote.

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Was ein Ratenkredit ist und wie er aufgebaut ist, erklärt die Seite zum Ratenkredit.

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Für wen lohnt sich ein Online-Vergleich?

Ein Online-Vergleich passt, wenn du einen konkreten Betrag brauchst und Angebote mehrerer Anbieter sehen willst, bevor du einen Antrag stellst. Er hilft vor allem dann, wenn du Betrag und Laufzeit schon grob festgelegt hast. Die Anfrage bei einem Vergleichsportal kostet dich in der Regel nichts.

Spricht dafür

  • Du stellst eine Anfrage und siehst mehrere Angebote nebeneinander.
  • Deine Angaben gibst du nur einmal ein.
  • Du prüfst die Angebote in Ruhe, zu Hause und ohne Filialbesuch.

Spricht dagegen

  • Ein Portal zeigt nicht zwingend den ganzen Markt.
  • Die Reihenfolge der Angebote kann von Vergütungen beeinflusst sein.
  • Ein Vergleich ersetzt nicht die Bonitätsprüfung der Bank.

Wenn du den Betrag nicht kennst, kläre zuerst, was du dir leisten kannst. Grundlagen zu Laufzeit, Rate und Kosten findest du im Kreditwissen.

Wer unter Zeitdruck steht, neigt dazu, sich schnell zu entscheiden. Die Verbraucherzentrale empfiehlt ausdrücklich, sich nicht unter Zeitdruck setzen zu lassen und sich einen Vertragsentwurf zur ruhigen Prüfung geben zu lassen. Ein guter Vergleich braucht deshalb auch einen Moment Abstand. Wovon das Tempo bis zur Auszahlung abhängt, erklärt der Ratgeber zum Sofortkredit.

Was passiert, wenn du eine Anfrage startest?

Bei einer Anfrage gibst du deine Angaben an ein Portal oder direkt an eine Bank. Viele Portale stellen zunächst eine Konditionsanfrage. Damit erfährst du, welche Konditionen infrage kommen, ohne einen Kreditvertrag abzuschließen. Frag vor der Anfrage, ob nur Konditionen angefragt werden, und lies unter SCHUFA-neutrale Kreditanfrage, was dabei gespeichert wird.

Laut Verbraucherzentrale vergeben Vermittler selbst keine Kredite. Allein die Banken entscheiden, ob ein Kredit gewährt wird.

Viele Portale leiten deine Angaben an mehrere Banken weiter. Die Datenschutzerklärung des Anbieters sagt dir, wer deine Daten erhält. Lies sie vor dem Absenden, besonders wenn du Kontoumsätze freigeben sollst.

Welche Angaben brauchst du für den Vergleich?

Für einen Vergleich brauchst du vor allem Angaben zu Betrag, Laufzeit, Verwendungszweck und deiner finanziellen Lage. Die Bank prüft diese Angaben. Halte die Unterlagen bereit, dann kannst du die Anfrage in einem Zug abschließen.

Diese Angaben brauchst du

  • Gewünschter Betrag und Laufzeit
  • Verwendungszweck, zum Beispiel Auto, Möbel oder Umzug. Was beim Autokauf dazukommt, steht im Ratgeber Autokredit.
  • Einkommen und Art der Beschäftigung
  • Feste monatliche Ausgaben wie Miete, Versicherungen und laufende Kredite
  • Wohnsituation und Anzahl der Personen im Haushalt
  • Ausweisdokument und Bankverbindung

Gib nur Angaben an, die stimmen. Die Bank prüft sie, und Abweichungen können die Zusage verzögern oder verhindern. Manche Anbieter wollen außerdem Einblick in deine Kontoumsätze. Frag nach, welche Daten du freigibst und wofür sie genutzt werden.

So läuft der Kreditvergleich Schritt für Schritt ab

So vergleichst du Kredite fair

  1. Budget prüfen. Kläre, welche Rate du über die gesamte Laufzeit tragen kannst, auch wenn sich deine Lage ändert. Rechne Miete, feste Kosten und einen Puffer ein. Hilfreich ist der Budget-Check.
  2. Eckdaten festlegen. Vergleiche nur Angebote mit gleichem Betrag und gleicher Laufzeit. Bei längerer Laufzeit sinkt die Rate, dafür steigen die Gesamtkosten.
  3. Anfrage stellen. Gib deine Angaben einmal ein. Frag nach, welche Art von Anfrage gestellt wird und welche Daten weitergegeben werden.
  4. Angebote sortieren. Vergleiche den effektiven Jahreszins und die Gesamtkosten. Prüfe, ob Zusatzkosten im Angebot stehen, die nicht im effektiven Jahreszins enthalten sind.
  5. Vertragsentwurf prüfen. Du kannst einen Vertragsentwurf verlangen, solange der Anbieter zum Abschluss bereit ist (§ 491a Abs. 2 BGB). Lies ihn in Ruhe, auch wenn es drängt.
  6. Entscheiden. Erst wenn du den Vertrag verstanden hast, nimmst du ein Angebot an.
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  • Für den Kontocheck gibst du der Bank Einblick in deine Kontoumsätze.

Anbieter: Verivox GmbH, Heidelberg

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auxmoney

Kreditmarktplatz

Passt, wenn

  • du einen Ratenkredit für eine größere Ausgabe suchst
  • du selbstständig bist
  • du neben deiner Hausbank weitere Anbieter prüfen willst

Beachte

  • Auch hier entscheidet eine Bonitätsprüfung über Zusage und Konditionen.

Anbieter: auxmoney GmbH, Düsseldorf

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Warum zählt der effektive Jahreszins?

Der effektive Jahreszins ist die Vergleichsgröße, weil er die meisten Kosten des Kredits über die Laufzeit einrechnet. Der Sollzins allein sagt weniger, weil er diese Kosten nicht einrechnet. Nur mit dieser Kennzahl kannst du Angebote mit unterschiedlichen Zinsen und Gebühren fair gegenüberstellen.

Wer mit Zinsen wirbt, muss Sollzinssatz und effektiven Jahreszins nennen. Der effektive Jahreszins ist dabei mindestens so deutlich hervorzuheben wie jeder andere Zinssatz (§ 17 Abs. 2 PAngV). Je nach Fall gehören außerdem Gesamtbetrag, Laufzeit, Ratenhöhe und Anzahl der Raten zu den Angaben (§ 17 Abs. 3 PAngV).

In der Werbung steht oft ein repräsentatives Beispiel. Nach § 17 PAngV muss das Beispiel so gewählt sein, dass mindestens zwei Drittel der Verträge, die aufgrund der Werbung zustande kommen, zu dem genannten effektiven Jahreszins oder günstiger abgeschlossen werden. Bis zu einem Drittel der Verträge darf also teurer ausfallen als im Beispiel. Dein eigenes Angebot kann davon abweichen.

Worauf musst du beim Vergleich achten?

Achte auf alle Kostenposten im Angebot, der Zins ist nur einer davon. Dazu gehören Bearbeitungsentgelte, sofern sie anfallen, Zusatzversicherungen und die Regeln für Sondertilgungen. Steht im Angebot nicht klar, ob eine Kostenposition im effektiven Jahreszins steckt, frag nach und lass dir die Antwort schriftlich geben.

Restschuldversicherung im Paket

Eine Restschuldversicherung soll den Kredit im Notfall abdecken. Laut Verbraucherzentrale wird sie Kreditnehmern häufig zusätzlich angeboten, etwa von Banken, Online-Kreditportalen und Händlern. Seit Anfang 2025 darf eine Restschuldversicherung zu einem Verbraucherkredit erst eine Woche nach Abschluss des Kreditvertrags abgeschlossen werden (§ 7a Abs. 5 VVG).

Die Verbraucherzentrale warnt, dass der tatsächliche effektive Jahreszins höher sein kann als im Kreditvertrag angegeben. Verlangt ein Anbieter in seiner Werbung den Abschluss einer solchen Versicherung, deren Kosten sich nicht im Voraus bestimmen lassen, muss er darauf zusammen mit dem effektiven Jahreszins hinweisen (§ 17 Abs. 5 PAngV).

Vor der Unterschrift prüfst du drei Dinge: ob du die Versicherung überhaupt brauchst, welche Ausschlüsse und Wartezeiten in den Bedingungen stehen und welche Absicherung du schon hast.

Lockangebote mit „ab“-Zinsen

Werbung nennt oft einen niedrigen Zins mit einem „ab“ davor. Das ist eine Werbeangabe. Deinen persönlichen Satz findest du erst im Angebot, das auf deine Angaben hin erstellt wird. Vergleiche diesen Satz mit den Angeboten der anderen Anbieter, nicht mit dem Werbewert.

Flexibilität gehört zum Vergleich

Prüfe, ob du Sondertilgungen leisten darfst und ob dafür ein Entgelt anfällt. Wenn sich dein Einkommen ändern kann, lohnt auch der Blick auf die Möglichkeit einer Ratenpause. Diese Regeln findest du im Vertragsentwurf.

Wie erkennst du unseriöse Angebote und Vermittler?

Seriöse Anbieter verlangen kein Geld vor der Auszahlung. Ein Vermittler darf eine Vergütung erst verlangen, wenn der Kredit tatsächlich ausgezahlt ist und ein Widerruf nicht mehr möglich ist (§ 655c BGB). Vorauszahlungen erhöhen die Chance auf einen Kredit nicht, auch wenn sie als Pauschale oder Eilgebühr bezeichnet werden. Wer mit Zinsen wirbt, muss außerdem Identität und Anschrift des Darlehensgebers oder Vermittlers nennen (§ 17 Abs. 2 PAngV).

Vermittler, die Versicherungen oder Geldanlagen mitbringen und zur Unterschrift drängen, sind ein Warnsignal. Verlang in dieser Situation Bedenkzeit und einen Vertragsentwurf.

Die Bank darf einen Verbraucherkredit nicht vom Abschluss einer Restschuldversicherung abhängig machen (§ 492a BGB). Für Verträge mit Abschluss ab dem 20. November 2026 gilt dieses Verbot für alle Finanzprodukte, mit Ausnahmen etwa für ein Konto zur Tilgung.

Werbung, die einen Kredit ohne SCHUFA-Prüfung verspricht, beschreibt die Verbraucherzentrale ausdrücklich als Warnsignal. Mehr dazu auf der Seite zu Kredit ohne SCHUFA.

Reicht ein Vergleichsportal?

Ein Portal liefert dir einen schnellen Überblick. Es zeigt Angebote, die zu deinen Angaben passen, aber nicht zwingend den ganzen Markt. Die Auswahl hängt davon ab, welche Anbieter das Portal eingebunden hat.

Vergleiche deshalb die Ergebnisse mehrerer Portale und das Angebot deiner Hausbank nebeneinander. Verwende überall dieselben Eckdaten: gleicher Betrag, gleiche Laufzeit, gleiche Angaben. Nur so sind die Zahlen vergleichbar.

Ein Gegenangebot der Hausbank lohnt sich besonders, wenn du bereits ein Angebot aus dem Vergleich hast. Bitte die Bank um genau diese Eckdaten. Liegen die Angebote nah beieinander, entscheidet die Flexibilität, etwa bei Sondertilgungen oder bei einer Versicherung, die du nicht willst.

Wie triffst du die Entscheidung?

Ein guter effektiver Jahreszins hilft wenig, wenn Sondertilgungen teuer sind oder eine Versicherung dazukommt, die du nicht willst. Lege die Angebote mit denselben Angaben nebeneinander und entscheide anhand der Gesamtkosten und der Flexibilität.

Der Kreditgeber muss dir vor Vertragsschluss die Hauptmerkmale des Vertrags angemessen erläutern, einschließlich der Folgen bei Zahlungsverzug (§ 491a Abs. 3 BGB). Frag bei jeder Versicherung ausdrücklich nach, ob du sie getrennt kündigen kannst. Bei Verbraucherdarlehen gibt es außerdem ein Widerrufsrecht (§ 495 BGB). Lies in den Vertragsunterlagen nach, wie du es ausübst.

Hast du dich entschieden, bitte um eine schriftliche Bestätigung der Konditionen und der Zusatzkosten. Ändern sich deine Angaben, etwa dein Einkommen oder der gewünschte Betrag, holst du die Angebote neu ein. Alte Angebote passen dann nicht mehr zu deiner Lage.

Wie sieht ein Vergleich im Alltag aus?

Beispiel aus dem Alltag

Katrin braucht 1.800 Euro für einen neuen Laptop für ihr Studium. Nach Miete und festen Kosten bleibt ihr jeden Monat ein Betrag frei, mit dem sie eine Laufzeit von 24 Monaten gut planen kann. Sie holt zuerst über ein Vergleichsportal Angebote für denselben Betrag und dieselbe Laufzeit ein.

Eines der Angebote enthält eine Restschuldversicherung, deren Kosten nicht im effektiven Jahreszins stehen. Katrin bittet ihre Hausbank um ein Gegenangebot mit denselben Eckdaten. Dort fragt sie nach, ob die Versicherung Pflicht ist, und vergleicht die Ergebnisse danach neu. Der Fall ist erfunden und dient nur der Veranschaulichung.

Ob ein Ratenkredit im Studium überhaupt passt, erklärt der Ratgeber Kredit für Studenten.

Welche Alternativen gibt es zum Vergleichsportal?

Neben Portal und Hausbank gibt es Kreditvermittler, die dir einzelne Angebote suchen.

Wege zum Kredit im Überblick

WegVorteilWorauf du achtest
Vergleichsportal Mehrere Angebote über eine AnfrageAuswahl der Anbieter, Vergütung des Portals, Restschuldversicherung
Hausbank Bekannte Bank mit persönlichem AnsprechpartnerGegenangebot mit gleichem Betrag und gleicher Laufzeit anfragen
Persönliche Vermittlung Ein Ansprechpartner sucht dir einzelne AngeboteVorkosten, Vergütung erst nach Auszahlung, Impressum und Erreichbarkeit

Hast du bereits Kredite, prüf zuerst, ob eine Umschuldung sinnvoller ist. Bei einer Umschuldung gilt zusätzlich: Eine Vermittlervergütung entsteht nach § 655c BGB nur, wenn sich der effektive Jahreszins dadurch nicht erhöht.

Ein Kredit passt zu einer einmaligen Ausgabe, die du sicher zurückzahlen kannst. Wenn du die Rückzahlung nicht sicher planen kannst, prüfe zuerst dein Budget mit dem Budget-Check.

Häufige Fragen

Ist ein Kreditvergleich kostenlos?

Die Anfrage bei einem Vergleichsportal kostet dich in der Regel nichts. Prüfe die Bedingungen trotzdem vor dem Absenden. Verlangt jemand Geld, bevor ein Kredit ausgezahlt ist, ist das ein Warnsignal.

Soll ich mehrere Vergleichsportale nutzen?

Mehrere Portale können unterschiedliche Anbieter zeigen, ein Portal zeigt aber nicht zwingend den ganzen Markt. Vergleiche die Ergebnisse immer mit denselben Eckdaten, sonst sind sie nicht vergleichbar. Das Angebot deiner Hausbank solltest du ebenfalls danebenlegen.

Was passiert nach dem Absenden der Anfrage?

Das Portal leitet deine Angaben an Anbieter weiter, die deine Bonität prüfen. Danach erhältst du Angebote, die du in Ruhe vergleichen kannst. Ein Vertrag entsteht erst, wenn du ein Angebot annimmst und den Vertrag unterschreibst.

Was ist der Unterschied zwischen Sollzins und effektivem Jahreszins?

Der Sollzins ist der reine Zinssatz für den Kredit. Der effektive Jahreszins rechnet zusätzlich die meisten Kosten ein, die über die Laufzeit anfallen. Deshalb ist er die Größe, mit der du Angebote vergleichst.

Muss ich das günstigste Angebot annehmen?

Nein. Entscheidend ist, ob das Angebot zu deinem Budget und deinen Angaben passt. Ein niedriger Wert auf dem Papier kann durch Zusatzkosten oder fehlende Flexibilität ausgeglichen sein.

Kann ein Vergleich auch mit einem SCHUFA-Eintrag helfen?

Ein Vergleich zeigt dir, welche Anbieter für deine Angaben Angebote machen. Ob ein Kredit trotz Eintrag möglich ist, entscheidet jeweils die Bank. Laut Verbraucherzentrale gehören Angebote mit dem Versprechen „ohne Schufa“ zu den typischen Fallen.

Quellen

  1. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (BGBl. 2026 I Nr. 139) Bundesministerium der Justiz, recht.bund.de, Stand 2026-05-18
  2. § 17 PAngV: Werbung für Verbraucherdarlehen Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen Oktober 2026
  3. § 491a BGB: Vorvertragliche Informationen und Erläuterungen Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen Oktober 2026
  4. § 655c BGB: Vergütung des Darlehensvermittlers Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen Oktober 2026
  5. § 495 BGB: Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen Oktober 2026
  6. § 7a VVG: Restschuldversicherung Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen Oktober 2026
  7. Restschuldversicherungen sind teuer und leisten nur wenig Verbraucherzentrale, Stand 22.09.2026
  8. Unseriöse Kredite erkennen: 6 häufige Fallen Verbraucherzentrale, Stand 13.01.2026
  9. Kredit trotz negativer Schufa? Vorsicht bei unseriösen Kreditwebseiten Verbraucherzentrale, Stand 13.01.2026
  10. Kredite und Darlehen: Auch beim Geldleihen lässt sich sparen Verbraucherzentrale, abgerufen Oktober 2026
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