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Revolving-Kreditkarte: so funktioniert Teilzahlung

Eine Revolving-Kreditkarte gibt dir einen Kreditrahmen, aus dem du Ausgaben bezahlst. Zahlst du nur einen Teil der Abrechnung, bleibt der Rest als offener Saldo auf der Karte, und auf diesen Saldo fallen Zinsen an. Ob deine Karte schon auf Teilzahlung steht, siehst du im Vertrag und in der Kartenverwaltung.

Von Tom Trögler Aktualisiert am 7 Min. Lesezeit

Was ist eine Revolving-Kreditkarte?

Eine Revolving-Kreditkarte ist eine Kreditkarte mit einem festen Kreditrahmen, bei der du die Abrechnung nicht in voller Höhe bezahlen musst. Du zahlst einen Teil, und der Rest bleibt als offener Saldo auf der Karte stehen. Auf diesen Saldo fallen Zinsen an.

Revolvierend heißt, dass sich der Kreditrahmen nach Rückzahlungen wieder auffüllen kann. Ob das bei deiner Karte so gilt, steht im Vertrag.

Den Überblick über alle Kartentypen und den Kreditrahmen findest du auf der Seite Kreditkarte mit Kreditrahmen.

Wie läuft eine Teilzahlung bei der Kreditkarte von Monat zu Monat ab?

Eine Teilzahlung wiederholt sich in jedem Abrechnungszeitraum. Der offene Betrag wird dabei nicht von allein kleiner.

So läuft eine Teilzahlung ab

  1. Umsätze sammeln sich. Alle Zahlungen mit der Karte landen in der Abrechnung des laufenden Zeitraums.
  2. Die Abrechnung wird fällig. Bei voller Zahlung wird der gesamte Betrag vom Girokonto abgebucht. Bei einer Teilzahlung wird nur der Teil abgebucht, den du gewählt hast oder den der Vertrag vorsieht.
  3. Der Rest wird zum Saldo. Was nicht abgebucht wurde, bleibt auf der Karte stehen.
  4. Zinsen fallen an. Auf die Restschuld fallen laut Verbraucherzentrale Hamburg monatlich Zinsen an.
  5. Die nächste Abrechnung kommt. Neue Umsätze kommen hinzu, und der Ablauf beginnt von vorn.

Der Saldo kann also wachsen, obwohl du jeden Monat zahlst. Das passiert, wenn deine Zahlung kleiner ist als die Zinsen und die neuen Umsätze zusammen.

Warum kann die Mindestrate zur Falle werden?

Die Mindestrate ist die kleinste Zahlung, mit der du den Vertrag im Monat erfüllst. Sie hält die Karte am Laufen, kann den Saldo aber nur langsam abbauen. Ein Teil jeder Rate geht in die Zinsen, und genau dadurch bleibt die Schuld länger bestehen.

Die Verbraucherzentrale Hamburg schreibt, dass die Zinsen den Tilgungsanteil der Rate verringern. Der Saldo sinkt dadurch langsamer, als die Höhe der Rate vermuten lässt.

Der zweite Haken ist das Ausgabeverhalten. Eine kleine Abrechnung verleitet leicht dazu, die Karte auch für Alltägliches zu nutzen. Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt, dass man mit einem Rahmen leicht mehr ausgibt, als tatsächlich vorhanden ist.

Beispiel: die Abrechnung, die klein wirkt

Heike zahlt seit dem Frühjahr jeden Monat die Mindestrate. Weil die Abrechnung überschaubar wirkt, nutzt sie die Karte auch für Lebensmittel und Tanken. Im Herbst legt sie die Abrechnungen nebeneinander und sieht, dass der Saldo nie ganz verschwunden ist und jeden Monat neue Umsätze dazugekommen sind. Das Beispiel ist erfunden.

Charge, Debit oder Revolving: woran erkennst du den Unterschied?

Wie deine Abrechnung läuft, steht im Vertrag. Drei Kartentypen im Überblick:

Drei Kartentypen im Vergleich

KartentypWas am Monatsende passiertPasst, wenn
Charge-Karte Alle Umsätze eines Monats werden einmal vom Girokonto eingezogen.Du willst die Karte zum Bezahlen nutzen und die Abrechnung jeden Monat vollständig zahlen
Debitkarte Jede Zahlung wird direkt vom Girokonto abgebucht. Einen Kreditrahmen gibt es nicht.Du willst bargeldlos zahlen und keinen Kredit
Revolving-Karte Du zahlst nur einen Teil ab. Der Rest bleibt als Saldo mit Zinsen auf der Karte.Du willst die Teilzahlung bewusst nutzen und kannst den Saldo verlässlich abbauen

Bei der Charge-Karte gleicht die Abrechnung den Betrag am Monatsende aus. Laut Verbraucherzentrale Hamburg bekommt man dadurch quasi einen Kredit über einen kurzen Zeitraum. Die Revolving-Karte unterscheidet sich, weil aus der Abrechnung ein Saldo entstehen kann.

Hat dein Vertrag eine monatliche Mindestrate oder die Wahl zwischen vollem Betrag und Rate, ist die Karte in der Regel eine Revolving-Karte. Die Verbraucherzentrale Hamburg beschreibt für diese Teilzahlungsoption hohe Zinsen auf den Teil, der auf der Karte verbleibt.

Wie stellst du auf volle Zahlung um?

Die Verbraucherzentrale Hamburg nennt als Weg, Zinszahlungen zu vermeiden, den gesamten Betrag auf einmal zu begleichen. Wie du das bei deiner Karte einstellst, hängt vom Anbieter ab.

So stellst du auf volle Zahlung um

  1. Rückzahlungsart suchen. Schau im Online-Banking, in der App deiner Bank oder in den Vertragsunterlagen nach der Einstellung für die Abrechnung.
  2. Vollen Betrag wählen. Stell die Abbuchung so ein, dass der gesamte Betrag vom Girokonto eingezogen wird und nicht nur eine Mindestrate.
  3. Bestätigung speichern. Heb die Bestätigung auf und notiere das Datum, ab dem die Umstellung gilt.
  4. Nächste Abrechnung prüfen. Kontrolliere, ob die Abbuchung dem vollen Betrag entspricht.

Frag außerdem, wie ein bestehender Saldo behandelt wird. Die Umstellung wirkt womöglich nicht auf Beträge aus früheren Abrechnungen, die du dann gesondert ausgleichen musst.

Ist deine Karte auf Teilzahlung eingestellt?

Laut Stiftung Warentest haben viele Anbieter die Teilzahlung im Kartenantrag voreingestellt. Sie lässt sich oft abwählen, spätestens nach Erhalt der Karte im Online-Banking, bei manchen Karten aber nicht. Prüfe deshalb gleich nach Erhalt der Karte, welche Abrechnungsart gilt, und nicht erst, wenn du eine Abrechnung mit offenem Saldo siehst.

Schau dafür in drei Stellen nach: im Antrag, in den Vertragsunterlagen und in der Kartenverwaltung deiner Bank. Steht dort eine Mindestrate oder eine Auswahl zwischen vollem Betrag und Rate, hat die Karte eine Teilzahlungsfunktion, auch wenn du sie gerade nicht nutzt.

Welche Regeln gelten für eine Revolving-Kreditkarte?

Eine Karte mit Teilzahlung gewährt dir einen Kredit, für den Zinsen anfallen. Deshalb gelten die Regeln für Verbraucherdarlehen.

Vor dem Abschluss muss die Bank prüfen, ob du den Kredit voraussichtlich zurückzahlen kannst (§ 505a BGB).

Du kannst einen Verbraucherkredit binnen 14 Tagen widerrufen (§ 495 BGB). Für Verträge mit Abschluss ab dem 20. November 2026 erlischt das Widerrufsrecht spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss, wenn du korrekt belehrt wurdest.

Einen Verbraucherkredit darfst du jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen (§ 500 Abs. 2 BGB).

Bei einem Allgemein-Verbraucherdarlehen reicht für Verträge mit Abschluss ab dem 20. November 2026 eine voreingestellte Option nicht aus. Wird für solche Verträge ein Kästchen zum Ankreuzen verwendet, musst du vorher auf den Inhalt der Vereinbarung hingewiesen werden und eindeutig erklären, dass du sie willst (§ 492 Abs. 1a BGB).

Was kostet eine Teilzahlung?

Die Kosten einer Teilzahlung liegen vor allem in den Zinsen auf den offenen Saldo. Vergleiche deshalb den effektiven Jahreszins, weil er die Pflichtkosten einschließt. Wie hoch die Zinsen bei deiner Karte sind, steht im Vertrag und im Preisverzeichnis.

Gebührenfrei heißt nicht zinsfrei. Die Verbraucherzentrale Hamburg kritisiert, dass Begriffe wie „gebührenfrei“ über die Zinskosten hinwegtäuschen.

Welche Missverständnisse gibt es bei Revolving-Karten?

Wer regelmäßig zahlt, zahlt keine Zinsen

Regelmäßige Zahlungen bedeuten nicht, dass keine Zinsen anfallen. Zinsen entstehen auf den Teil, der offen bleibt. Wer nur einen Teil zahlt, zahlt auch bei pünktlichen Raten Zinsen auf den Rest.

Eine Teilzahlung ist ein zinsfreier Zahlungsaufschub

Ein Zahlungsaufschub bis zum Abrechnungstag ist nicht dasselbe wie eine Teilzahlung. Sobald ein Teil des Saldos offen bleibt, läuft die Verzinsung.

Ein kleiner Saldo ist harmlos

Auch kleine Salden wachsen, wenn neue Umsätze dazukommen. Entscheidend ist, ob der Saldo über mehrere Abrechnungen sinkt.

Was bedeutet die Teilzahlung für deine Entscheidung?

Eine Teilzahlung hat kein festes Ende. Du entscheidest jeden Monat neu, wie viel du zahlst, und der Saldo hängt davon ab, wie viel du mit der Karte ausgibst. Das macht die Karte flexibel, aber schwerer zu überblicken.

Bevor du die Teilzahlung nutzt, beantworte zwei Fragen: Für welche Ausgabe brauchst du den Rahmen, und kannst du den Betrag bis zur nächsten vollen Abrechnung ausgleichen? Wie hoch wird der Saldo, wenn du weiter Umsätze auf die Karte buchst?

Wo findest du Hilfe und Alternativen?

Ob eine Karte mit Teilzahlung in deinen Monat passt, zeigt dir eine Rechnung mit deinen eigenen Zahlen. Den Rechengang mit Einkommen und Fixkosten macht der Budget-Check.

Die Kartenarten im Überblick findest du auf der Seite Kreditkarte mit Kreditrahmen. Wenn du eine Karte trotz SCHUFA-Eintrag prüfst, lies vorher Kreditkarte trotz SCHUFA.

Ein Kreditrahmen auf dem Girokonto ist etwas anderes als eine Karte. Die Grundlagen erklärt der Ratgeber Dispokredit. Den Rahmenkredit als eigenes Produkt beschreibt der Ratgeber Rahmenkredit, und die Übersicht aller Kreditarten findest du unter Kreditarten.

Wenn du die Zahlungen nicht mehr sicher leisten kannst, hilft die Schuldnerberatung. Frag vorher nach den Kosten.

Welche Karte passt zu deiner Abrechnung?

Bevor du eine Karte mit Kreditrahmen beantragst, prüfe die Rückzahlungsart: ob du den vollen Betrag oder eine Teilzahlung wählst und wie das eingestellt ist. Das Angebot unten passt zu einer Abrechnung, die du meist vollständig bezahlen kannst. Kredaro ist keine Bank und vergibt keine Kredite.

Diese Fragen klärst du vor dem Antrag

  • Ist die Rückzahlung auf den vollen Betrag eingestellt oder auf eine Teilzahlung?
  • Wie hoch ist die Mindestrate, und wie wird sie berechnet?
  • Wie wird ein bestehender Saldo behandelt, wenn du auf volle Zahlung umstellst?
  • Welche Unterlagen verlangt der Anbieter für die Kreditprüfung?
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Häufige Fragen

Wer legt die Mindestrate fest?

Der Anbieter legt sie nach den Vertragsbedingungen fest. Die Höhe findest du im Vertrag, in der Kartenverwaltung oder auf der Abrechnung. Zahlst du mehr als die Mindestrate, sinkt der Saldo schneller.

Was passiert mit dem offenen Saldo, wenn ich die Karte kündige?

Eine Kündigung beendet die Schuld nicht. Hat der Vertrag keine feste Rückzahlungszeit, kannst du ihn ganz oder teilweise ohne Einhaltung einer Frist kündigen (§ 500 Abs. 1 BGB). Der offene Betrag bleibt zu bezahlen.

Was muss die Bank tun, wenn ich die Zahlungen nicht mehr leisten kann?

Bei Kreditverträgen, die ab dem 20. November 2026 geschlossen werden, muss der Anbieter dich auf Schuldnerberatungsdienste hinweisen, die für dich leicht zugänglich sind (§ 497a Abs. 1 BGB). Vor einer Zwangsvollstreckung muss er, soweit angebracht, angemessene Nachsicht walten lassen (§ 497a Abs. 2 BGB). Frag vorher nach den Kosten.

Gilt für meine bestehende Karte eine andere Regel?

Für bestehende Verträge gelten grundsätzlich die Regeln weiter, die vor dem 20. November 2026 galten (Art. 229 § 71 Abs. 1 EGBGB). Bei unbefristeten Verträgen gelten einzelne Vorschriften, etwa zur Kündigung durch die Bank, ab dem 20. November 2026 auch für bestehende Verträge (Art. 229 § 71 Abs. 2 EGBGB).

Quellen

  1. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (BGBl. 2026 I Nr. 139) Bundesministerium der Justiz, recht.bund.de, Stand 2026-05-18
  2. § 491 BGB: Verbraucherdarlehensverträge Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz), abgerufen Oktober 2026
  3. § 495 BGB: Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz), abgerufen Oktober 2026
  4. § 500 BGB: Kündigung und vorzeitige Rückzahlung Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz), abgerufen Oktober 2026
  5. § 505a BGB: Prüfung der Kreditwürdigkeit Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz), abgerufen Oktober 2026
  6. Was ist der Unterschied zwischen Girokarte, EC-Karte, Debitkarte und Kreditkarte? Verbraucherzentrale Hamburg, Stand 2026-06-10
  7. Kreditkarten im Vergleich: Eine Karte sticht alle Stiftung Warentest, Stand 2026-08-20
  8. Schuldenfalle Revolving-Kreditkarten Verbraucherzentrale Hamburg, Stand 2023-04-12
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