Bürgschaft für einen Kredit: Risiken für Bürgen
Wer Bürge für einen Kredit wird, steht für die Schuld eines anderen ein, falls dieser nicht zahlt. Die Bank kann sich je nach Vertrag direkt an den Bürgen halten, und zur Haftung zählen auch Zinsen und bestimmte Kosten.
Was heißt es, Bürge für einen Kredit zu werden?
Mit einer Bürgschaft verpflichtet sich eine Person gegenüber der Bank, für die Erfüllung der Verbindlichkeit eines Dritten einzustehen (§ 765 BGB). Beim Kredit ist dieser Dritte der Kreditnehmer, etwa ein Partner, ein Kind, ein Elternteil oder eine Freundin. Zahlt er nicht, kann die Bank den Bürgen in Anspruch nehmen.
Der Bürge bekommt in der Regel kein Geld, er übernimmt aber ein Risiko. Die Bürgschaft ist ein eigener Vertrag neben dem Kreditvertrag des anderen. Was genau gilt, steht in der Bürgschaftserklärung und nicht im Kreditvertrag.
Welche Arten von Bürgschaft gibt es?
Die wichtigste Frage ist, ob die Bank sich zuerst an den Kreditnehmer halten muss. Laut Stiftung Warentest verlangen Banken meist eine selbstschuldnerische Bürgschaft, also einen Verzicht auf die Einrede der Vorausklage.
Arten der Bürgschaft im Überblick
| Art | Wann der Bürge zahlen muss | Grundlage |
|---|---|---|
| Gewöhnliche Bürgschaft | Erst wenn die Bank erfolglos gegen den Kreditnehmer vollstreckt hat. Vorher kannst du die Zahlung verweigern. | § 771 BGB |
| Selbstschuldnerische Bürgschaft | Die Bank kann sich direkt an dich wenden, sobald die Schuld fällig ist. Du verzichtest auf die Einrede der Vorausklage. | § 773 Abs. 1 Nr. 1 BGB |
| Höchstbetragsbürgschaft | Du haftest nur bis zu einem vereinbarten Betrag. Ohne diese Begrenzung haftest du für die volle Darlehensschuld. | Vertragliche Vereinbarung, laut Verbraucherzentrale |
| Zeitbürgschaft | Du wirst nach Ablauf der vereinbarten Zeit frei, wenn die Bank nicht unverzüglich handelt und dich in Anspruch nimmt. | § 777 BGB |
Die Arten unterscheiden sich vor allem darin, wann die Bank den Bürgen fordern kann und wie weit die Haftung reicht. Eine Einrede ist ein Recht, die Zahlung vorerst zu verweigern, ohne die Schuld zu bestreiten. Die Einrede der Vorausklage gibt dir also Zeit, damit die Bank zuerst den Kreditnehmer in die Pflicht nimmt.
Bei der Zeitbürgschaft zählt der Zeitpunkt. Nach Ablauf der vereinbarten Zeit wirst du frei, wenn die Bank die Einziehung nicht unverzüglich betreibt, das Verfahren nicht ohne wesentliche Verzögerung fortsetzt oder dir nicht unverzüglich nach dessen Ende anzeigt, dass sie dich in Anspruch nimmt (§ 777 Abs. 1 Satz 1 BGB). Hast du keine Einrede der Vorausklage, etwa weil du dich als Selbstschuldner verbürgt hast, wirst du frei, wenn die Bank dir diese Anzeige nicht unverzüglich macht (§ 777 Abs. 1 Satz 2 BGB).
Manchmal begegnet dir der Begriff Ausfallbürgschaft. Wichtiger als das Wort ist, ob die Einrede der Vorausklage erhalten bleibt oder im Vertrag ausgeschlossen wurde. Diese Frage beantwortet der Vertragstext, nicht die Überschrift.
Wie muss eine Bürgschaft erklärt werden?
Eine Bürgschaft ist nur wirksam, wenn der Bürge sie schriftlich erteilt. Eine Erklärung in elektronischer Form ist ausgeschlossen, eine E-Mail oder eine digitale Unterschrift reicht also nicht (§ 766 Satz 1 und 2 BGB). Eine mündliche Zusage ist ebenfalls nicht wirksam.
Die Erklärung sollte eindeutig nennen, für welchen Kredit und für welche Summe du einstehst. Lass dir danach eine Kopie geben, denn später zählt der genaue Wortlaut.
Ein Formfehler ist kein sicherer Ausweg. Soweit der Bürge die Hauptschuld erfüllt, wird der Formmangel geheilt (§ 766 Satz 3 BGB). Wer also schon bezahlt hat, kann sich auf die fehlende Form nicht mehr verlassen.
Wofür haftest du genau?
Du haftest für die gesamte Hauptschuld, also für den Betrag, den der Kreditnehmer schuldet, einschließlich laufender Zinsen und bestimmter Kosten. Die Bürgschaft folgt dem jeweiligen Bestand der Hauptschuld (§ 767 Abs. 1 Satz 1 BGB). Wird die Schuld durch Verschulden oder Verzug des Kreditnehmers größer, wächst deine Haftung mit (§ 767 Abs. 1 Satz 2 BGB).
Dazu kommen Kosten, die der Kreditnehmer der Bank erstatten müsste, etwa für eine Kündigung oder für die Durchsetzung der Forderung (§ 767 Abs. 2 BGB). Laut Verbraucherzentrale haftet der Bürge in Höhe der vollen Darlehensschuld, sofern die Bürgschaft nicht begrenzt wurde.
Ein Rechtsgeschäft, das der Kreditnehmer nach der Übernahme der Bürgschaft vornimmt, erweitert deine Verpflichtung nicht (§ 767 Abs. 1 Satz 3 BGB). Von einem Schuldzuwachs durch Verschulden oder Verzug (Satz 2) ist das zu trennen. Die Abgrenzung ist im Streitfall wichtig, deshalb solltest du die Unterlagen aufheben.
Fiktives Beispiel: Irmgard (61) bürgt für den Kredit ihres Sohnes, mit dem er ein Auto kauft. Er zahlt eine Zeit lang, dann verliert er seine Stelle und bleibt im Rückstand. Die Bank kündigt den Kredit, und Irmgard erfährt, dass sie nun auch für die laufenden Zinsen und die Kosten der Kündigung einstehen muss.
Steht im Vertrag keine Grenze, folgt deine Haftung der gesamten Schuld. Irmgard hätte vor der Unterschrift nach einer Obergrenze fragen können.
Was passiert, wenn der Kreditnehmer nicht zahlt?
Ob du zahlen musst, sobald die Bank fordert, hängt davon ab, ob du die Einrede der Vorausklage hast. Bei der gewöhnlichen Bürgschaft kannst du die Zahlung verweigern, bis die Bank erfolglos gegen den Kreditnehmer vollstreckt hat (§ 771 BGB). Verzichtest du darauf, zahlst du wie der Kreditnehmer selbst (§ 773 Abs. 1 Nr. 1 BGB).
Die Einrede entfällt außerdem, wenn über das Vermögen des Kreditnehmers ein Insolvenzverfahren eröffnet ist (§ 773 Abs. 1 Nr. 3 BGB) und wenn anzunehmen ist, dass die Zwangsvollstreckung in sein Vermögen nicht zur Befriedigung der Bank führen wird (§ 773 Abs. 1 Nr. 4 BGB). Sie entfällt auch, wenn die Rechtsverfolgung gegen ihn nach einem Wechsel von Wohnsitz oder Aufenthaltsort nach der Übernahme der Bürgschaft wesentlich erschwert ist (§ 773 Abs. 1 Nr. 2 BGB).
Bei der gewöhnlichen Bürgschaft heißt das in der Praxis: Die Bank muss zuerst ohne Erfolg versuchen, das Geld beim Kreditnehmer einzutreiben, bevor sie sich an dich halten darf. Stiftung Warentest beschreibt es so, dass du erst in der Pflicht bist, wenn ein Gerichtsvollzieher erfolglos war.
Zahlst du, geht die Forderung der Bank gegen den Kreditnehmer auf dich über (§ 774 Abs. 1 BGB). Du kannst dir also vom Kreditnehmer zurückholen, was du gezahlt hast. Der Rückgriff ist allerdings nur so viel wert, wie der Kreditnehmer später zahlen kann.
Wann kann eine Bürgschaft unwirksam sein?
Eine Bürgschaft kann unwirksam sein, wenn der Bürge finanziell krass überfordert ist und eine enge persönliche Beziehung zum Kreditnehmer besteht. Treffen beide Umstände zusammen, wird nach Angaben der Verbraucherzentrale vermutet, dass die Bank die emotionale Verbundenheit ausgenutzt hat.
Die Verbraucherzentrale misst die Überforderung bei Vertragsschluss an den laufenden Zinsen. Reicht der pfändbare Teil von Einkommen und Vermögen dafür voraussichtlich nicht aus, ist die Bürgschaft nach dieser Darstellung unwirksam. Maßgeblich ist also, was sich pfänden ließe.
Der Schutz entfällt, wenn der Bürge selbst gewichtige wirtschaftliche Vorteile aus dem Kredit hat. Das ist etwa der Fall, wenn er über Auszahlung und Verwendung mitentscheidet oder wenn das Auto für beide finanziert wird. Nur indirekte Vorteile, etwa das Wohnen im finanzierten Haus, reichen nicht.
Im Streitfall entscheidet ein Gericht anhand der Umstände des Einzelfalls. Diese Prüfung kommt oft erst zum Zug, wenn die Bank Geld verlangt. Belege zu deinem Einkommen und zu deinen Vermögenswerten helfen dir dann, die Lage von damals zu zeigen. Deshalb lohnt sich der Blick auf die eigene finanzielle Lage vor der Unterschrift.
Kann ein Bürge die Bürgschaft widerrufen?
Nein, jedenfalls nicht über das Widerrufsrecht für Verbraucherverträge. Das hat der Bundesgerichtshof im Urteil XI ZR 219/19 vom 22. September 2020 entschieden. Der Fall betraf einen Gesellschafter, der für seine Firma gebürgt hatte.
Die Begründung: Ein Widerrufsrecht setzt voraus, dass der Unternehmer gegen ein vereinbartes Entgelt des Verbrauchers die vertragscharakteristische Leistung erbringt. Eine Bürgschaft erfüllt diese Voraussetzung nach dem Urteil nicht. Wer unterschreibt, sollte die Entscheidung deshalb vor der Unterschrift treffen und nicht auf einen späteren Widerruf hoffen.
Was passiert nach dem Tod des Bürgen?
Die Bürgschaft endet mit dem Tod des Bürgen nicht von selbst. Mit dem Erbfall geht das Vermögen als Ganzes auf die Erben über (§ 1922 Abs. 1 BGB). Die Erben haften dann für die Nachlassverbindlichkeiten (§ 1967 Abs. 1 BGB), zu denen eine noch bestehende Bürgschaftsschuld gehört. Ihre Haftung kann auf den Nachlass begrenzt sein, etwa wenn eine Nachlassverwaltung angeordnet oder ein Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet ist (§ 1975 BGB).
Erben können die Erbschaft innerhalb von sechs Wochen ausschlagen. Die Frist beginnt, sobald sie vom Erbfall und dem Grund ihrer Berufung erfahren (§ 1944 Abs. 1 und 2 BGB). Ob sich eine Ausschlagung lohnt, hängt davon ab, was zum Nachlass gehört und welche anderen Schulden offen sind. Den Todesfall bei einem Mitkreditnehmer erklärt der Ratgeber Kredit mit zweitem Kreditnehmer.
Was solltest du vor der Unterschrift prüfen?
Vor der Unterschrift klärst du drei Dinge: welche Haftung du übernimmst, wie lange sie gilt und ob du sie im Ernstfall tragen könntest.
Diese Punkte prüfst du vor der Unterschrift
- Die Erklärung ist schriftlich. Eine E-Mail oder eine digitale Version reicht nicht (§ 766 BGB).
- Steht im Vertrag ein Verzicht auf die Einrede der Vorausklage? Dann haftest du wie der Kreditnehmer (§ 773 Abs. 1 Nr. 1 BGB).
- Gibt es einen Höchstbetrag? Ohne ihn haftest du für die volle Schuld, einschließlich der Zinsen.
- Ist eine Zeit vereinbart? Dann gilt die Regel für Zeitbürgschaften (§ 777 BGB). Laut Stiftung Warentest bindet eine Bürgschaft den Bürgen viele Jahre lang.
- Könntest du die laufenden Zinsen aus dem pfändbaren Teil deines Einkommens und Vermögens tragen? Wenn nicht, ist das ein ernstes Warnsignal.
- Ist der Kreditnehmer schon verschuldet oder droht eine Insolvenz? Dann steigt das Risiko, dass du zahlen musst (§ 773 Abs. 1 Nr. 3 und 4 BGB).
- Steht im Vertrag, ob du vor einer Inanspruchnahme benachrichtigt wirst? Frag nach, wenn der Text dazu schweigt.
- Hast du den Vertrag in Ruhe gelesen und von einer unabhängigen Stelle prüfen lassen?
Welche Alternativen gibt es?
Ob die Bank eine Bürgschaft verlangt, entscheidet sie selbst. Du kannst aber vorher fragen, ob ein kleinerer Betrag oder eine andere Laufzeit ohne Bürgen möglich ist. Eine Übersicht zu Ratenkrediten steht auf der Seite Ratenkredit.
Die Bank kann statt einer Bürgschaft auch andere Sicherheiten verlangen. Frag, welche sie akzeptiert und was das für den Kreditnehmer und für dich bedeutet. Begriffe wie Sicherheiten oder Restschuldversicherung erklärt das Kreditlexikon.
Statt einer Bürgschaft kann auch eine Person als Mitkreditnehmerin unterschreiben. Dann schuldet sie die Summe als eigene Schuld. Die Unterschiede und die Folgen bei Trennung und Todesfall erklärt der Ratgeber Kredit mit zweitem Kreditnehmer.
Wenn der Kreditnehmer wegen eines SCHUFA-Eintrags allein keinen Kredit bekommt, zeigt die Seite Kredit trotz SCHUFA, welche Wege es gibt. Geht es um einen Kredit für eine Ausbildung und sollen Eltern mithaften, erklärt die Seite Kredit für Azubis die Lage.
Wenn der Kreditnehmer schon im Rückstand ist und dich das Risiko betrifft, kann die Schuldnerberatung helfen. Frag vorher nach den Kosten. Eine Übersicht zur Suche steht auf der Seite Schuldnerberatung.
Kredaro ist keine Bank und vergibt keine Kredite. Wer Angebote vergleichen will, findet auf der Seite Kredit vergleichen, worauf es ankommt.
Häufige Fragen
Was tue ich, wenn die Bank mich zur Zahlung auffordert?
Prüf zuerst den Vertrag: Gibt es einen Verzicht auf die Einrede der Vorausklage, und ist die Haftung begrenzt? Stiftung Warentest rät, vor einer Zahlung beim Kreditnehmer nachzufragen. Verweigert der Kreditnehmer die Zahlung zu Unrecht, kann die Bank oft direkt den Bürgen in Anspruch nehmen. Bei Zweifeln helfen die Verbraucherzentrale oder eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt.
Wer prüft meine Bürgschaft unabhängig?
Die Verbraucherzentrale ist eine gute erste Anlaufstelle. Frag dort, ob sie eine Prüfung der Klausel oder einer möglichen Sittenwidrigkeit anbietet. Welche Angebote es vor Ort gibt, hängt vom Bundesland ab.
Gilt die Regel zur Sittenwidrigkeit auch bei Freundschaft?
Ja. Die Verbraucherzentrale nennt Freundschaft neben Ehe, eheähnlicher Partnerschaft und enger Verwandtschaft. Bei krasser Überforderung wird dann vermutet, dass der Bürge aus emotionaler Verbundenheit gehandelt hat und die Bank das ausgenutzt hat.
Ist eine Klausel zulässig, die die Haftung auf alle Ansprüche der Bank ausweitet?
Nach der Rechtsprechung ist eine solche Klausel unwirksam. Die Haftung beschränkt sich dann auf das Darlehen oder die vereinbarte Höchstsumme. Ob dein Vertrag so eine Klausel enthält, prüft am besten eine unabhängige Stelle.
Quellen
- BGB § 765: Bürgschaft
- BGB § 766: Form der Bürgschaft
- BGB § 767: Umfang der Bürgschaftsschuld
- BGB § 771: Einrede der Vorausklage
- BGB § 773: Ausschluss der Einrede der Vorausklage
- BGB § 774: Übergang der Forderung auf den Bürgen
- BGB § 777: Zeitbürgschaft
- BGB § 1922: Gesamtrechtsnachfolge
- BGB § 1944: Ausschlagung der Erbschaft
- BGB § 1967: Haftung des Erben
- BGB § 1975: Beschränkung der Erbenhaftung auf den Nachlass
- Ehegattenbürgschaft: Bürge darf nicht immer zur Kasse gebeten werden
- Urteil des BGH vom 22. September 2020, XI ZR 219/19 (Widerrufsrecht des Bürgen)
- Bürgschaft: Wie sie funktioniert, wofür sie gut ist und wer wann haftet